BVerfGE 104, 23 <28>; 108, 34 <43>). 159>) wie die Einschätzung, dass die Sieben-Tage-Inzidenz als wochentagsbedingte Schwankungen ausmittelnder Wert einen tagesaktuell vorhandenen und einfach nachvollziehbaren Indikator darstellt (vgl. BTDrucks 19/28444, S. 9). April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 2 IfSG damals noch nicht galt und sie auch nicht vortragen, Orte aufzusuchen, an denen dies der Fall war, kann hier dahinstehen, da die Anträge aufgrund der gebotenen Folgenabwägung ohne Erfolg bleiben (vgl. 10 IfSG) anhält. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck, 216697220 ... Doch haben auch Entscheidungen und Prozeduren des Gerichts zu seinem Ansehen beigetragen. Dass private Zusammenkünfte, statt sie frühzeitig zu beenden, in derart großer Zahl bis in den nächsten Tag ausgedehnt und die Kontakte so erst recht intensiviert würden, dass der Gesetzeszweck konterkariert würde, ist nicht sehr wahrscheinlich. So liegt es hier. Die zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit erforderliche Begrenzung der Maßnahme erfolge lediglich durch die Inzidenz, nicht aber durch eine zeitliche Begrenzung der Dauer der Ausgangsbeschränkung. Dem Wegfall von einheitlich geltenden und wirkenden Ausgangsbeschränkungen als Mittel zur Sicherung bestehender Kontaktbeschränkungen kommt auch insoweit erhebliche Bedeutung zu. Wie aussagekräftig diese im Einzelnen sind, ist hier nicht zu beurteilen. 1 Satz 1 Nr. StartseiteEntscheidungen April 2021. aa) Eine offensichtliche formelle Verfassungswidrigkeit folgt nicht aus dem Umstand, dass der Bundesrat in seiner Sitzung vom 22. BVerfGE 131, 47 <64>). Vor einigen Tagen hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Klimaschutzgesetz von 2019 beschäftigt. 2 IfSG erhebliche Eingriffe in ihre Grundrechte erfolgten, die verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt seien. Auch die Wirksamkeit bereits erfolgter Impfungen stünde in Frage. 2 Satz 2 GG enthalte, sei dieser Eingriff bereits deshalb unzulässig, weil eine solche Freiheitsbeschränkung nach Art. Würde die einstweilige Anordnung erlassen und die angegriffene Regelung außer Kraft gesetzt, so hätte dies nach Ansicht der Beschwerdeführenden nur geringe nachteilige Auswirkungen. April 2021 - 13 ME 166/21 -, juris, Rn. Um Engpässe im Gesundheitswesen zu verhindern, sei es ausreichend, diese durch landes- oder kommunalrechtliche Regelungen lediglich in den Regionen anzuordnen, in denen solche Engpässe konkret drohten. 02/03/2021 Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen den Erlass einer lauterbarkeitsrechtlichen einstweiligen Verfügung betreffend den Vertrieb von Mund-Nasen-Masken ohne Hinweis auf deren Schutzklasse . Familien und Steuerzahler endlich entlasten! gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Hier erhalten Sie eine Auflistung aller Entscheidungen seit 1998 inklusive einer Suchfunktion. bb) Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis fehlt auch nicht bei denjenigen Beschwerdeführenden, die in Bundesländern leben, in denen durch Landesverordnungsrecht ‒ durch § 28b Abs. am 8. Das betrifft, wie sich unter anderem an den Darlegungen der Beschwerdeführenden zeigt, die gesamte Breite von Lebensentwürfen. Denn das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen oder bereits, Da­ten­schutz für den jus­ti­zi­el­len Be­reich, http://www.bverfg.de/e/rs20210505_1bvr078121.html, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, h i e r : Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Die Verfassungsbeschwerden in den Hauptsacheverfahren sind weder von vornherein unzulässig, insbesondere wahren sie den Grundsatz der Subsidiarität (a), noch sind sie offensichtlich unbegründet (b). März 2021 (BGBl I S. 370) erhalten und war nicht Bestandteil des § 28b IfSG einführenden Gesetzes. BTDrucks 19/28444, S. 12). Eine selbständige, von den Anforderungen an die materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes unabhängige Sachaufklärungspflicht folgt aus dem Grundgesetz nicht (BVerfGE 143, 246 <343 Rn. aa) Die nächtliche Ausgangsbeschränkung greift tief in die Lebensverhältnisse ein. d) der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender, f) aus ähnlich gewichtigen oder unabweisbaren Zwecken oder. 19/03/2021 Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen wegen nicht hinreichender Darlegungen zum Anfangsverdacht der Geldwäsche . Diese ergibt nach den strengen Anforderungen an das vorläufige Außervollzugsetzen eines Gesetzes, dass die Nachteile, die zu erwarten wären, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, nicht gegenüber jenen Nachteilen überwiegen, die einträten, wenn die beantragte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre. BVerfGE 140, 99 <106 f. Rn. 2 IfSG galt, oder ‒ wie die Beschwerdeführenden zu V. ‒ vortragen, sich an solchen Orten aufzuhalten. 11>; 143, 65 <87 Rn. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen. Deshalb hat er Sorge zu vereinsamen. Verfassungsbeschwerde eines Fernsehmoderators gegen zivilrechtliche Entscheidungen über eine Fernsehsendung zur Abwägung seiner Grundrechte aus Art. 2 GG werde damit nicht entsprochen. Der Zweck des Gesetzes würde nur in geringem Maße beeinträchtigt, weil die Ausgangsbeschränkungen ohnehin nur eine geringe Wirksamkeit hätten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfasst die Regelung die Beschwerdeführenden an jedem Ort, den sie aufsuchen. März 2021, S. 4). Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die richterliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung sowie gegen die einstweilige Beschlagnahme von Zufallsfunden gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der … Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt. Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Baer, LL.M. Demnach sind die Beschwerdeführenden beinahe sämtlich dadurch gegenwärtig betroffen, dass sie entweder in Landkreisen oder kreisfreien Städten leben, in denen bereits zum Zeitpunkt der Erhebung ihrer Verfassungsbeschwerden die Maßnahme des § 28b Abs. Bei etwa wegen Alter oder Erkrankung ohnehin bereits verletzlichen Betroffenen kann die Ausgangsbeschränkung vorhandene Beeinträchtigungen mit nicht unerheblichen Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit weiter verstärken, weil vorhandene Kontakte auch wegen der Ausgangsbeschränkung nicht mehr in dem bisherigen Umfang möglich sind. Zudem könne wegen der zeitlichen Belastungen durch die Abgeordnetentätigkeit der Kontakt zu pflegebedürftigen Angehörigen wie im Fall des Beschwerdeführers zu 4) erst in den Nachtstunden erfolgen. Februar 2020. 12>; stRspr). 241). Nach der für die Entscheidung über die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen maßgeblichen derzeitigen Rechtslage ist zudem die Geltungsdauer bis längstens zum 30. 34). BVerfGE 118, 111 <123>; 140, 211 <219 f. Rn. 1 GG sowie - der Sache nach - einen Verstoß gegen Art. 5. Juni 2021. Erginge diese nicht, bestünden die schweren Grundrechtseingriffe und die damit verbundenen erheblichen Belastungen fort. Die Beschwerdeführerin zu 1) ist Mitglied des Deutschen Bundestags, vier weitere Beschwerdeführende sind Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und gehören dort unterschiedlichen Fraktionen an. BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2681/20 - IM NAMEN DES VOLKES . 2 erster Halbsatz IfSG als Ordnungswidrigkeit statuiert. 42; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Das könnte zur Erfüllung der staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit der Menschen weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens notwendig werden lassen, die ihrerseits mit erneut weitgehenden Grundrechtsbeschränkungen verbunden wären. Derzeit lässt sich davon ausgehen, dass die Mobilitätsrate unter Einschluss beruflich veranlassten Aufenthalts außerhalb der eigenen Wohnung im von der Regelung erfassten Zeitraum bei etwas mehr als 7% und jedenfalls unter 10% liegt (vgl. April 2021. Nach § 28b Abs. Aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters kann eine Besorgnis der Befangenheit jedoch nicht abgeleitet werden (vgl. Es liegt nicht eindeutig und unzweifelhaft auf der Hand, dass sie zur Bekämpfung der Pandemie unter Berücksichtigung des Einschätzungsspielraums des demokratischen Gesetzgebers offensichtlich nicht geeignet, nicht erforderlich oder unangemessen wäre (1). Im Brennpunkt. 58>) gegenwärtig betroffen waren, obwohl die Maßnahme des § 28b Abs. (b) Der Gesetzgeber betrachtet die Beschränkung des Aufenthalts im öffentlichen Raum als ein Mittel, um bisher in den Abendstunden stattfindende private Zusammenkünfte auch im privaten Raum zu begrenzen. 1 BvR 2682/17 ... 18.03.2021 Deutschland EMA entscheidet über Verwengung des Astrazeneca-Impfstopps Corona-Entscheidungen Schlag auf Schlag: Heute urteilt die EMA über Astrazeneca, am Freitag und am Montag treffen sich Bund und Länder. Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig. 1 Satz 1 Nr. Aus einer zunehmenden Zahl von Neuinfektionen, die die Inzidenz abbildet, könne geschlossen werden, dass mit dem auf den spezifischen Umständen der vorliegenden Pandemie beruhenden erheblichen zeitlichen Abstand die Belastung des Gesundheitssystems und die Zahl der Todesfälle steigen würden (vgl. Der Beschwerdeführer zu 2) ist verheiratet und Vater von zwei Kindern. Februar 2021. Die Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 889/21 leben beide in M. und sind dort als Taxifahrer tätig. Die Ausgangsbeschränkung mache soziale Kontakte für ihn unmöglich. Die zugrunde liegenden Verfassungsbeschwerden sind zwar weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet (1). Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte zum 23. 1 Satz 1 Nr. Insoweit ist von entscheidender Bedeutung, ob die Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind (vgl. 1a Nr. 3 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG) in Anspruch zu nehmen (cc). März 2021 - 1 BvR 2656/18 u.a. So liegt der Fall hier. Seine Eltern und seine Schwiegereltern wohnen in verschiedenen Orten außerhalb von M. Die Besuche bei ihnen müssten nun an die Ausgangsbeschränkung angepasst werden, was wegen seiner Arbeitszeiten als Taxifahrer nicht leichtfalle. April 2021 dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht zugestimmt, sondern lediglich den Beschluss gefasst hat, nicht nach § 77 Abs. 02.05.2021 13:08 Kniffelige Angelegenheit in Lauscha Ein Teppich für den Abrissbagger Lauscha ist nicht nur die weltbekannte Glasbläserstadt, sondern auch ein Ort in einem steilen Bergtal. 78 GG) des genannten Gesetzes liegt jedenfalls nicht auf der Hand. Januar 2021 - 13 L 105/21 - und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. Damit ist die einstweilige Anordnung nicht zu erlassen. April 2021, S. 13; Nagel u.a., MODUS-COVID Bericht vom 19. Der im juristischen Vorbereitungsdienst befindliche Beschwerdeführer zu 3) lebt in Sachsen-Anhalt. 55 ff.>). Von der nicht von vornherein unplausiblen Annahme ausgehend, dass gerade bei privaten Zusammenkünften in den von der Beschränkung erfassten Abend- und Nachtstunden die Einhaltung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens unverzichtbarer Kontaktregeln weniger gesichert ist als zu den übrigen Tageszeiten, fehlte für die Dauer einer Außervollzugsetzung der Regelung ein im gesamten Bundesgebiet geltendes Kontrollinstrument. 35>; stRspr). Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht verkündet das Urteil zum Sterbehilfe-Verbot am 26. zum Beschluss des Ersten Senats vom 24. April 2021 in Kraft getretenen Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. 2 IfSG von erheblichem Gewicht. 1 IfSG außer Kraft. Anders als in § 28a Abs. Zwar würde die vorläufige Außervollzugsetzung der bundesrechtlichen Ausgangsbeschränkung nicht die auf Grundlage des Landesrechts weiterhin bestehenden Grundrechtseingriffe beseitigen. Es ist offen, ob die angegriffenen Regelungen ‒ etwa hinsichtlich der formellen Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren betreffend die Mitwirkung des Bundesrats und der Verhältnismäßigkeit der Ausgangsbeschränkung ‒ mit der Verfassung vereinbar sind (vgl. Sie leben im …kreis (Rheinland-Pfalz). Sachverständiger Nagel, Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestags, 19. Lebensjahres teilnehmen; Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Haushalts, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern, oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder im Rahmen von Veranstaltungen bis 30 Personen bei Todesfällen stattfinden, bleiben unberührt; 2. der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum ist von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt; dies gilt nicht für Aufenthalte, die folgenden Zwecken dienen: a) der Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen. Bundesverfassungsgericht urteilt 2021 über Masernimpfpflicht und Triage. BTDrucks 19/28444, S. 1 und 8). 1a IfSG enthaltenen Entschädigungsregelungen etwa für die Fälle von Schulschließungen oder der Aufhebung der Präsenzpflicht (vgl. Die danach grundsätzlich maßgebliche Folgenabwägung muss nicht deshalb von vornherein entfallen oder aber den Erlass der einstweiligen Anordnung geboten erscheinen lassen, weil sich die bereits erhobenen Verfassungsbeschwerden als offensichtlich begründet erwiesen. Januar 2021 - 20 NE 20.2933 -, juris, Rn. 11>; 143, 65 <87 Rn. März 2021 postulierte das Bundesverfassungsgericht ein „Grundrecht auf menschenwürdige Zukunft“. 12>; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. 20a GG in effektiver Weise in einfaches Recht umzusetzen. 2 Satz 2 GG) notwendige Zurückhaltung des Bundesverfassungsgerichts, das angegriffene Gesetz auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. 13>; stRspr), um das Aussetzungsinteresse durchschlagen zu lassen. 12>; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Stenografischer Bericht der 1003. Ob die Einfügung von § 28b IfSG in das Infektionsschutzgesetz bestehenden zustimmungsbedürftigen Vorschriften eine wesentlich andere Bedeutung und Tragweite verleiht und deshalb selbst die Zustimmungsbedürftigkeit des Änderungsgesetzes auslöst, wirft ebenfalls Fragen auf, die näherer Prüfung bedürfen. 1 Satz 1 Nr. Die hier angegriffene Ausgangsbeschränkung nach § 28b Abs. April 2021 (Bundesgesetzblatt I Seite 802), § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 11c des Infektionsschutzgesetzes in der Fassung des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. 1 Satz 1 und Abs. Die Möglichkeit der Wahrnehmung von Freiheiten während der Geltung der Ausgangsbeschränkung ist insofern unwiederbringlich verloren. Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 76131 Karlsruhe. Der Beschwerdeführer begründet sein Ablehnungsgesuch vorliegend mit früheren politischen Ämtern und Tätigkeiten des Richters Müller. Juni 2021 begrenzt (§ 28b Abs. Es kommt hinzu, dass sich die Einhaltung der flankierenden Ausgangsbeschränkung grundrechtsschonender kontrollieren lässt als die Beschränkung privater Zusammenkünfte in privaten Räumen an sich. Heute geht es um eine vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesene Verfassungsbeschwerde, auf die ich beim Kollegen RA Burhoff aufmerksam geworden bin. Die Notwendigkeit einer Zustimmung des Bundesrats für das Zustandekommen (Art.