(Az. (BVerfG, Beschluss v. 29.4.2020, 1 BvQ 44/20) Hintergrund: Grundrechte wieder auf dem Vormarsch. Bund und Länder haben sich auf weitere Öffnungsschritte jeweils unter Schutz- und Hygieneauflagen verständigt. August 2020 verboten Veranstaltungen, Zusammenkünfte und ähnliche Ansammlungen von Menschen mit 1 000 oder mehr Teilnehmenden, Zuschauenden und Zuhörenden (Großveranstaltungen); auch der Besuch dieser Großveranstaltungen ist verboten. Jedenfalls nach derzeitigem Stand der Erkenntnis und der Strategien zur Bekämpfung der epidemiologischen Gefahrenlage ist ein generelles Verbot von Gottesdiensten in Moscheen ohne die Möglichkeit, im Einzelfall und gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Ausnahmen unter situationsgerechten Auflagen und Beschränkungen zulassen zu können, voraussichtlich nicht mit Art. April bis 23. 1 BvQ 44/20). Auch bestehe gerade im Fastenmonat Ramadan die Gefahr, dass wegen der Vielzahl von Gläubigen und der beengten baulichen Situation vieler Gebetsräume Kontrollen versagten und die Sicherheitsabstände ständig unterschritten würden. Covid-19 Beratungen über weiteres Vorgehen in Coronavirus-Krise Covid-19 Giffey: Man kann Kindern nicht die Schaukel verwehren und … Erkennbare Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Eilentscheidung sind zu berücksichtigen, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit vereitelte (vgl. Eine von der jeweiligen Lehre abhängige Gestaltung des Freitagsgebets und denkbare Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenansammlungen vor der Moschee wurden bereits genannt. Kammer des Ersten Senats vom 15. 19 Abs. Türgriffe und ähnliche Flächen würden desinfiziert, weiteres Desinfektionsmittel werde zur Verfügung gestellt. a) Das Oberverwaltungsgericht hat die Ablehnung des Eilantrags im Wesentlichen auf folgende Erwägungen gestützt: Nach wie vor müsse die Verbreitung der Erkrankung so gut wie möglich verlangsamt werden, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. OVG Niedersachsen, 29.04.2020, 13 MN 121/20 (800 qm-Regelung) OVG Niedersachsen, 29.04.2020, 13 MN 122/20 (800 qm-Regelung) OVG Niedersachsen, 29.04.2020, 13 MN 120/20 (800 qm-Regelung) OVG Niedersachsen, 29.04.2020, 13 … BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvQ 44/20 - IM NAMEN DES VOLKES . Erfolgloser Eilantrag gegen Untersagung einer Versammlung mit ca. Immer mehr Bundesländer wollen die Kirchen unter strengen Auflagen bald … 20.000 … Erkennbare Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Eilentscheidung sind zu berücksichtigen, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit vereitelte (vgl. Federal Constitutional Court, judgment of 5 May 2020, BvR 859/15. ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. Er hat beim … Kammer des Ersten Senats entschied am Mittwochabend (Az. (Az. Typology. 13). Der Antragsteller weist in diesem Zusammenhang ferner darauf hin, er habe nach Rücksprache mit den zuständigen theologischen Instanzen die Genehmigung erhalten, in der von ihm genutzten Moschee an Freitagen mehrere Freitagsgebete durchzuführen und damit die einzelnen Veranstaltungen sehr klein zu halten. (AZ: 1 BvQ 44/20) Rückkehr zu Gottesdiensten rückt in vielen Bundesländern näher. Sie wollen mehr? April 2020 - 1 B 97/20 -, juris Rn. Teilweise einstweilige Außervollzugsetzung des § 1 Abs. 2 GG in § 28 Abs. 1, Abs. 1, 3 und 4 ist mit Ausnahme der Sitzungen kommunaler Vertretungen, Gremien, Fraktionen und Gruppen sowie des Landtages und seiner Ausschüsse, Gremien und Fraktionen verboten. 2.Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen und unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen. am 29. 1 BvQ 44/20) Zumindest angesichts der derzeitigen Gefahrensituation sei «nicht erkennbar, dass eine einzelfallbezogene positive Einschätzung in … Maßgeblich für die Einschätzung ist auch das Gewicht des mit dem Verbot verbundenen Eingriffs in die Glaubensfreiheit, das insbesondere hinsichtlich des Freitagsgebets im Fastenmonat Ramadan besonders groß ist, aber auf der anderen Seite unter anderem auch die Möglichkeit, die Einhaltung von Auflagen und Beschränkungen effektiv zu kontrollieren, die örtlichen Gegebenheiten sowie Struktur und Größe der jeweiligen Moscheegemeinde und nicht zuletzt die – gegebenenfalls auch auf die Region bezogene – aktuelle Einschätzung der von sozialen Kontakten ausgehenden Gefährdungen von Leib und Leben. Health and freedom of association/public gathering. Mai bis zum 23. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 Abs. 29.04.2020 - 1 BvQ 44/20. April 2020 - 1 BvQ 44/20 (https://dejure.org/2020,8704), (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 22.02.2021), vgl. 1 BvQ 44/20) Zumindest angesichts der derzeitigen Gefahrensituation sei "nicht erkennbar, dass eine einzelfallbezogene positive Einschätzung in … April 2020 - 1 BvQ 37/20 -, Rn. Die Annahme des Antragstellers, Moscheen könnten ebenso wie Verkaufsstätten und Ladengeschäfte bei vergleichbaren Beschränkungen und Auflagen (Einhaltung der für Verkaufsstellen geltenden Abstands- und Flächenregelung und entsprechende Begrenzung der Personenzahl mit Zutrittskontrolle, Tragen von Mund-Nasenschutz-Masken, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, rituelle Waschungen mit Seife) wieder geöffnet werden, könne nicht gefolgt werden. April 2020 - 11 S 22/20 -, juris Rn. v. 29. Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts über die Ablehnung des Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nach § 47 Abs. 13 ff. 29.4.2020 - 1 BvQ 44/20 -, juris Rn. 1 Satz 2 GG daher keine Anwendung (…BVerfG, Beschl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. Die Gemeindemitglieder seien ihm im Wesentlichen bekannt. …, Betriebsschließung von Sportstätten (hier: Tennishalle) in der Corona-Pandemie, Corona-Pandemie-Lage - Schließung von Gastronomiebetrieben notwendig und …, Erfolgloser Eilantrag betreffend eine Abseilaktion an einer Autobahnbrücke, Gottesdienste Versammlungen zur Religionsausübung Gemeindegesang Gemeinsames …, SARS-CoV2-Virus; Rechtsverordnung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen …, Teilweise erfolgreiche Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen wegen …, Brandenburgische Großveranstaltungsverbotsverordnung: Ausnahmslose Untersagung …, Weitere pandemiebedingte Betriebsöffnungsverbote bestätigt, Erfolgloser Eilantrag einer Nachhilfeschule gegen die aus der Corona-Verordnung …, Durchführung einer Versammlung mit erwarteten 1000 Teilnehmern in Zeiten der …, Coronakrise, Fitnessstudio, Gleichbehandlungsgrundsatz, Erfolgreicher Eilantrag der Betreiberin eines Schießstands gegen das aus der …, Denn die die Aerosolbelastung und damit das Infektionsrisiko signifikant beeinflussende Zahl gleichzeitig sprechender Personen in einem geschlossenen Raum ist im Regelfall hoch (, "Schutzmaßnahmen" im Sinne des § 28 Abs. Auch hier ging es darum, ein generelles Verbot durch die Ermöglichung von Ausnahmeentscheidungen zu lockern. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Zusammenkünfte in Moscheen hätten auch dann ein wesentlich höheres Gefährdungspotenzial als der Besuch von Verkaufsstätten und Ladengeschäften, wenn vergleichbare Schutzvorkehrungen gälten, wie sie die Verordnung für deren Öffnung vorsehe. (Az. Bei Gottesdiensten in Moscheen handele es sich im Unterschied zur Situation des Einkaufens um gezielte, auf längere Dauer ausgerichtete gemeinsame Aktivitäten, bei denen insbesondere wegen der Gleichzeitigkeit des Gebets und von Gesängen mit einem hohen Virenausstoß zu rechnen sei. LSK 2020, 7089 BVerfG: Infektionsschutz Beschluss vom 29.04.2020 - 1 BvQ 44/20 Bestellen; Hilfe; Service; Impressum; Datenschutz; Datenschutz-Einstellungen; AGB; Karriere Gegenstand des vorliegenden Beschlusses ist allein die Frage einer vorläufigen ausnahmsweisen Zulassung von Gottesdiensten auf der Grundlage der spezifisch dazu vorgetragenen und im gerichtlichen Verfahren erörterten konkreten Umstände. (BVerfG, Beschl.v. März 2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. So sollten … v. 29. 7 sind auch Verkaufsstellen mit gemischtem Sortiment, das auch regelmäßig Waren umfasst, die dem Sortiment einer der in § 3 Nr. Erkrankte Gläubige dürften nach den Vorschriften des Islam nicht am gemeinsamen Gebet teilnehmen. BVerfGE 112, 284 <291>; 121, 1 <14 f.>; stRspr). April 2020 -. v. 23.4.2020 -. zu treffen hat (vgl. Daher stünden Versammlungen in Moscheen, Kirchen und Synagogen den ebenfalls nach wie vor verbotenen oder strikt beschränkten Veranstaltungen wie Konzerten, Sportveranstaltungen und Freizeitaktivitäten deutlich näher als den in wesentlich größerem Umfang zugelassenen Verkaufsstätten. April 2020 - 1 BvQ 44/20. Oder haben Sie einen Fehler gefunden? 1 BvQ 44/20). nicht mehr, nachdem § 32 S. 3 und § 28 Abs. ); Thüringer OVG, Beschl. „trifftdie zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, … soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; …“ (§ 28 Abs. Dazu sei es notwendig, soziale Distanz zu schaffen. v. 17. - 1 BvQ 44/20 - Kein generelles Verbot von Gottesdiensten wegen Corona Gottesdienste müssen in Ausnahmefällen möglich sein. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch, gemäß § 32 Abs. April 2020, 1 BvR 828/20, im Zusammenhang mit der Versammlungsfreiheit. v. 17. (Az. 7 Buchst. Vorläufig müssten Ausnahmen im Einzelfall möglich sein (Az. 4.alle öffentlichen Veranstaltungen, ausgenommen Sitzungen der kommunalen Vertretungen, Gremien, Fraktionen und Gruppen sowie des Landtages und seiner Ausschüsse, Gremien und Fraktionen. 2. März 2018 -, Beschluss der 1. Die Entscheidung des BVerfG reiht sich ein in eine Reihe weiterer Entscheidungen, die mit zunehmender Dauer der Coronabeschränkungen der Beachtung der verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte der Bürger wieder mehr Bedeutung beimessen und die pauschale Außerkraftsetzung von … 1 IfSG) Das klingt uferlos weit und geht weit über die sonst in der Ordnungsverwaltung … 1 BvQ 44/20). 54 m. w. N. vgl. Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. nunmehr ausdrück-lich auch Art. 1 GG als betroffenes Grundrecht zitieren (anders noch die bis zum 27.03.2020 geltende Fassung). nunmehr ausdrück-lich auch Art. Art. 44;… OVG Berlin Brandenburg, Beschl. April 2020 a. a. O. Rn. : 1 BvQ 44/20), dass gut begründete Ausnahmen im Sinne der Glaubensfreiheit möglich … Entsprechende Waschräume stünden in der Moschee zur Verfügung. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 111, … Germany, Federal Constitutional Court, 29 April 2020, 1 BvQ 44/20. Das Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss das Verbot von Gottesdiensten in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie von Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften zur gemeinsamen Religionsausübung nach der Corona-Verordnung des … 5.öffentliche und private Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen. 11 Abs. [Az. Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die – hier noch zu erhebende – Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. April 2020 - 13 B 398/20.NE -, juris Rn. April 2020 einstimmig beschlossen: Der Antragsteller begehrt den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der ihm gestattet wird, in der Zeit vom 1. [8] Bei einem offenen Ausgang der Ve... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium . Senatsbeschl. 1 BvQ 44/20) 18:41. Kammer des Ersten Senats v. 29.4.2020 – 1 BvQ 44/20, Rn 7). v. 29. Aus dem Beschluss der 2. Erfolgloser Eilantrag gegen Maskenpflicht bei Versammlung, Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung zur …, Coronavirus-Eindämmungsverordnung: Beschränkung der Verkaufsfläche von …, § 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum Teil mit Sächsischer Verfassung …, Eilantrag auf Ausnahme von der Obergrenze von 50 Teilnehmern für Versammlungen in …, Corona-Pandemie; Schließung von EMS-Sportstudios voraussichtlich rechtmäßig, Gaststätten im Land Berlin bleiben geschlossen, Erfolgloser Eilantrag gegen Verbot einer Versammlung in Bremen, Coronabedingte Beschränkungen von Gottesdienstenhier: Antrag nach § 123 VwGO, Erfolgloser Eilantrag gegen Beschränkung der Zahl der Teilnehmer einer …, Nicht ortsfeste Versammlung; Autokorso; (vermeintlich erhöhtes) Infektionsrisiko; …, Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Anordnung in einem die …, Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung (Nds. zu diesem Aspekt bereits: Senatsbeschl. Das Gericht kommt zu diesem Ergebnis, obwohl es zutreffend den überaus schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit nach Art. 1 BvQ 44/20) Zumindest angesichts der derzeitigen Gefahrensituation sei "nicht erkennbar, dass eine einzelfallbezogene positive Einschätzung in … Mai 2020 zum Freitagsgebet in der von ihm genutzten Moschee zu treffen. Der Antragsteller ist ein eingetragener Verein mit rund 1.300 Mitgliedern. c) Aufgrund der aus dem Tenor dieses Beschlusses ersichtlichen vorläufigen und teilweisen Außervollzugsetzung des Verbots von Zusammenkünften in Moscheen ist nach einem entsprechenden Antrag, wie er nunmehr auch vom Antragsteller eingelegt werden kann, von der zuständigen Behörde – gegebenenfalls in Abstimmung mit der zuständigen Gesundheitsbehörde – einzelfallbezogen zu prüfen, ob ausnahmsweise bei situationsbezogen geeigneten Auflagen und Beschränkungen Gottesdienste stattfinden können, soweit eine relevante Erhöhung der Infektionsgefahr zuverlässig verneint werden kann. 5 Alt. Für die Risikoeinschätzung bedeutsam dürften unter anderem auch die Größe, Lage und bauliche Beschaffenheit der jeweiligen Moschee sowie Größe und Struktur der Religionsgemeinschaft sein. Der Antragsteller weist selbst darauf hin, dass sich der islamische Gottesdienst erheblich unterscheide, je nachdem, welche Lehre zugrunde gelegt werde. StartseiteEntscheidungen (Az. Maskenpflicht), OVG Niedersachsen, 28.04.2021 - 13 ME 111/21, OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 13 MN 145/21, VGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 S 1357/20, OVG Niedersachsen, 14.05.2020 - 13 MN 156/20, OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2020 - 11 S 36.20, OVG Niedersachsen, 05.05.2020 - 13 MN 124/20, OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2020 - 11 S 97.20, OVG Niedersachsen, 14.05.2020 - 13 MN 162/20, OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2020 - 11 S 65.20, OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2020 - 11 S 113.20. (Az. Das Vorbringen des Antragstellers lässt erkennen, welche Möglichkeiten insoweit in Betracht kommen. Remmert, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Stand: 89. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 1 BvQ 44/20) Zumindest angesichts der derzeitigen Gefahrensituation sei «nicht erkennbar, dass eine einzelfallbezogene positive Einschätzung in … 1 BvQ 44/20) Zumindest angesichts der derzeitigen Gefahrensituation sei «nicht erkennbar, dass eine einzelfallbezogene positive Einschätzung in … Die Gläubigen würden gebeten, einen Mundschutz zu tragen. 29.04.2020 - 1 BvQ 44/20 - juris m.w.N.). (Az. 1 S. 4 IfSG n.F. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zulässig und in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. Denn ohne einen weiteren Vollzug der Verordnung würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen nach derzeitigen Erkenntnissen erheblich erhöhen. Der Verein mit rund 1300 Mitgliedern hatte umfangreiche Schutzvorkehrungen angeboten. dem Antragsteller zu gestatten, unter Einhaltung der Vorschriften aus den §§ 2, 8 und 9 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutze vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. In dem Verfahren über den Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung . 1 1 BvQ 44/20] Nachrichten. Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag ab (Beschluss vom 23. Vor dem Betreten der Moschee finde eine rituelle Waschung statt, die mit Seife durchgeführt werden könne. 1 GG) findet Art. (6) In jedem Fall bleiben mindestens bis zum Ablauf des 31. 3 der Verordnung mit restriktiveren Verboten begegnet (vgl.